02. Dezember 2015
Triagestelle der schulischen Brückenangebote
Betrifft: Motion von Jürg Wiedemann – Triagestelle der schulischen Brückenangebote (2015-397)
Anliegen
Die Handelskammer beider Basel bittet den Landrat, die Motion von Jürg Wiedemann, "Triagestelle der schulischen Brückenangebote", abzulehnen.
Argumentation
Der Motionär möchte das Pflichtenheft der „Triagestelle“ des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) reduzieren. Gemäss Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote (640.61) ist jedoch nicht die „Triagestelle“, sondern die Koordinationsstelle für Brückenangebote des AfBB für die Zuteilung von Jugendlichen in die verschiedenen Brückenangebote zuständig. Diese Koordinationsstelle richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Zulassungsbestimmungen und muss nur in einzelnen Grenzfällen bei der Entscheidungsfindung beratend eingreifen. Der Spielraum der Koordinationsstelle ist daher per Verordnung begrenzt.
Die Motion hat nun zum Ziel, dass sich Schülerinnen und Schüler direkt bei den Brückenschulen anmelden können und der Weg über die Koordinationsstelle nur bei branchengebundenen Schulen (Vorlehren und Vorkurse) nötig wird. Die Handelskammer unterstützt grundsätzlich Brückenangebote, solange sie auf ein Jahr beschränkt sind und nachqualifizierbaren Charakter haben. In der vorgesehenen Gesetzesänderung sieht sie jedoch die Gefahr, dass durch die direkte Anmeldung an den branchenungebundenen Schulen (KVS, SBA Basis und plus) diese dadurch ihre Nachfrage direkt mitbeeinflussen können. Einen Ausbau der Brückenangebote lehnt die Handelskammer im Hinblick auf die Sparbemühungen des Kantons dezidiert ab.
Aktuell hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) eine Neupositionierung der Brückenangebote in Auftrag gegeben. Damit soll beispielsweise erreicht werden, dass die KVS (Kaufmännische Vorbereitungsschule) auch tatsächlich zur Vorbereitung auf eine Kaufmännische Schule genutzt wird. Schülerinnen und Schülern, die sich noch in der Findungsphase ihres weiteren Bildungsweges befinden, soll dieses Brückenangebot nicht mehr zur Verfügung stehen. Es macht daher aus Sicht der Handelskammer hier keinen Sinn, den Regierungsrat mit der Ausarbeitung von Vorlagen zu beauftragen, bevor dieses BKSD-Mandat und somit die Neupositionierung der Brückenangebote abgeschlossen ist.
Die Handelskammer lehnt die Motion von Jürg Wiedemann, "Triagestelle der schulischen Brückenangebote", ab.
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